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Carrageen

Der Zusatzstoff Carrageen (E 407) wird aus Rotalgen gewonnen und dient als Bindemittel, Verdickungsmittel und Stabilisator in vielfältigen konventionellen Produkten.

Gemäß EU-Bioverordnung ist er auch für Bio-Lebensmittel zugelassen, jedoch nur für Milchprodukte. Da die gesundheitliche Unbedenklichkeit umstritten ist, ist der Einsatz von Carrageen bei den meisten Bioverbänden nicht zulässig. Es wird vermutet, dass Carrageen die Darmschleimhaut angreift und das Risiko für Darmkrebs erhöht. Außerdem reagieren manche Menschen allergisch auf diesen Zusatzstoff.

Carrageen sorgt z.B. in konventioneller Schlagsahne dafür, dass sich das Fett und die Flüssigkeit nicht trennen. Da in Bio-Schlagsahne i.d.R. kein Carrageen enthalten ist, kommt es zu einer natürlichen Aufrahmung. Es bildet sich an der Oberseite des Produktes eine Rahmschicht, die jedoch kein Qualitätsmangel ist, sondern für die Natürlichkeit des Produktes birgt. Es empfiehlt sich deshalb, Bio-Sahne vor dem Öffnen kräftig zu schütteln.