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Verbrauchsdatum

"Bei in mikrobiologischer Hinsicht sehr leicht verderblichen Lebensmitteln, die nach kurzer Zeit eine unmittelbare Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen könnten, ist anstelle des Mindesthaltbarkeitsdatums das Verbrauchsdatum anzugeben." (§ 7a Lebensmittelkennzeichnungsverord­nung - LMKV)

Ein Verbrauchsdatum muss bei sehr leicht verderblichen Lebensmitteln wie z.B. Hackfleisch und frischem Geflügelfleisch mit dem Hinweis "zu verbrauchen bis: Datum" angegeben werden.

Nach Ablauf des Verbrauchsdatums darf das Produkt nicht mehr verkauft werden. Auch von einem Verzehr ist nach diesem Datum abzuraten.