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Glutamat

Glutamat ist ein Geschmacksverstärker und somit laut EG-Öko-Verordnung bei der Herstellung von Bio-Lebensmitteln nicht zugelassen.

Zugelassen als Zutat in Bio-Produkten ist hingegen Hefe und Hefeextrakt.

Manche Menschen reagieren auf glutamathaltige Produkte mit pseudoallergischen Symptomen (China-Restaurant-Syndrom). In der Wissenschaft ist ein Zusammenhang allerdings umstritten.