Lexikon
- Landwein
Ein Landwein ist ein gehobener "Deutscher Wein" mit geographischer Ursprungsbezeichnung. Landweine stammen aus gesetzlich festgelegten Anbaugebieten. Die Bezeichnungen entsprechen den Landschaften, aus denen sie stammen. Das Mindestmostgewicht beträgt 47° Oechsle. Der Most dieser Weine darf nicht mit Zucker angereichert werden.