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Landwein

Ein Landwein ist ein gehobener "Deutscher Wein" mit geographischer Ursprungsbezeichnung. Landweine stammen aus gesetzlich festgelegten Anbaugebieten. Die Bezeichnungen entsprechen den Landschaften, aus denen sie stammen. Das Mindestmostgewicht beträgt 47° Oechsle. Der Most dieser Weine darf nicht mit Zucker angereichert werden.