Lexikon
- Lebensmittelrecht
Im Lebensmittelrecht gibt es eine Vielzahl von Gesetzen und Vorschriften. Für den Einzelhandel sind die folgenden Gesetze besonders wichtig:
- Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
Es regelt den Umgang mit Lebensmitteln "vom Acker bis zum Teller". - Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV)
Ziel: Gewährleistung der Lebensmittelhygiene auf allen Herstellungsstufen bis zum Verkauf. - EU-Lebensmittelhygieneverordnung (VO(EG)852/2004)
Diese Verordnung enthält Basisregelungen zur Lebensmittelhygiene, so z.B. allgemeine Hygienegebote, die Verpflichtung zur Gefahrenanalyse und deren Dokumentation (HACCP). - Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Dieses Gesetz dient der Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen. Es enthält die gesundheitlichen Voraussetzungen der Mitarbeiter und deren Mitteilungspflichten. - Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV)
Diese Verordnung regelt die Kennzeichnung von Lebensmitteln.
Folgende Pflichten ergeben sich aus den Gesetzen:
- Die Pflicht sichere Lebensmittel in Verkehr zu bringen!
- Die Verantwortung für die Sicherheit der erzeugten, beförderten, gelagerten oder verkauften Produkte!
- Die Identifizierung und Überprüfung der kritischen Punkte im Bearbeitungs-, Lager- und Verkaufsprozess! → Nutzung eines HACCP-Systems
Verstöße gegen diese gesetzlichen Vorschriften können mit Geld- oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden.
- Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)