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Lebensmittelrecht

Im Lebensmittelrecht gibt es eine Vielzahl von Gesetzen und Vorschriften. Für den Einzelhandel sind die folgenden Gesetze besonders wichtig:

  1. Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
    Es regelt den Umgang mit Lebensmitteln "vom Acker bis zum Teller".
  2. Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV)
    Ziel: Gewährleistung der Lebensmittelhygiene auf allen Herstellungsstufen bis zum Verkauf.
  3. EU-Lebensmittelhygieneverordnung (VO(EG)852/2004)
    Diese Verordnung enthält Basisregelungen zur Lebensmittelhygiene, so z.B. allgemeine Hygienegebote, die Verpflichtung zur Gefahrenanalyse und deren Dokumentation (HACCP).
  4. Infektionsschutzgesetz (IfSG)
    Dieses Gesetz dient der Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen. Es enthält die gesundheitlichen Voraussetzungen der Mitarbeiter und deren Mitteilungspflichten.
  5. Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV)
    Diese Verordnung regelt die Kennzeichnung von Lebensmitteln.

Folgende Pflichten ergeben sich aus den Gesetzen:

  • Die Pflicht sichere Lebensmittel in Verkehr zu bringen!
  • Die Verantwortung für die Sicherheit der erzeugten, beförderten, gelagerten oder verkauften Produkte!
  • Die Identifizierung und Überprüfung der kritischen Punkte im Bearbeitungs-, Lager- und Verkaufsprozess! → Nutzung eines HACCP-Systems

Verstöße gegen diese gesetzlichen Vorschriften können mit Geld- oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden.