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Kabinett

Ist die Bezeichnung eines von sechs verschiedenen Prädikaten der Prädikatsweine, die nach aufsteigendem Mostgewicht, je nach Rebsorte und Anbaugebiet, aufgeteilt sind.

Das Mindestmostgewicht für das Prädikat „Kabinett“ beträgt 70-82°Oechsle. Zur Herstellung dieser Weine werden reife Trauben verwendet. Entsprechend des Mostgewichtes entstehen leichte Weine mit geringem Alkoholgehalt.