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Prädikatswein

Prädikatsweine sind Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete (Q.b.A.) mit einer zusätzlichen Auszeichnung (Prädikat). Diese Weine müssen die höchsten gesetzlichen Anforderungen erfüllen. So gilt das höchste gesetzlich festgelegte Mindestmostgewicht (mind. 70° Oechsle). Der Most dieser Weine darf nicht mit Zucker angereichert werden. Außerdem dürfen nur Trauben aus einem einzigen Bereich innerhalb eines bestimmten Anbaugebietes für die Herstellung verwendet werden. Je nach Zeitpunkt der Ernte der Trauben unterscheidet man folgende Prädikate: Kabinett, Auslese, Spätlese, Beerenauslese, Eiswein, Trockenbeerenauslese.