Lexikon
- Natürliches Mineralwasser
Natürliches Mineralwasser muss per Gesetz, geregelt in der Mineral- und Tafelwasserverordnung, aus einem unterirdischen, vor Verunreinigungsrisiken geschützten Wasservorkommen stammen. Es muss von mikrobiologisch ursprünglicher Reinheit sein, d.h. es darf nicht wie Trinkwasser aufbereitet werden. Die jeweilige Zusammensetzung der natürlichen, aus dem Gestein gelösten Mineralstoffe muss konstant sein.
Als einziges Lebensmittel benötigt Natürliches Mineralwasser eine amtliche Anerkennung. Es darf nur am Quellort abgefüllt, also nicht mit Tankwagen transportiert werden. Außerdem darf es nur in Endverbraucherbehältnisse abgefüllt werden und die Flaschen müssen zum Schutz vor Verfälschung einen Sicherheitsverschluss tragen. Außer Kohlensäure darf dem Natürlichen Mineralwasser nichts zugesetzt werden. Es unterliegt einer Reihe spezieller Kennzeichnungsvorschriften.