Lexikon
- Trinkwasser
Trinkwasser unterliegt der Trinkwasserverordnung. Diese besagt, dass der Genuss nicht zu einer Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, führen darf. Dementsprechend bestehen strenge Vorschriften zur erlaubten Keimbelastung, aber nur geringe Vorschriften zu chemischen Rückständen.
Trinkwasser wird in Deutschland zum größten Teil aus Grundwasser und Oberflächenwasser gewonnen. Zur Aufbereitung sind rund 90 Hilfs-und Zusatzstoffe zugelassen, der bekannteste ist Chlor zur Sicherung der Hygiene.
Von heute wichtigen Umweltverschmutzungen bestehen für Trinkwasser lediglich hoch angesetzte Grenzwerte für Nitrat (50 mg/l) und Pflanzenschutzmittel (0,1/0,5 mg/l). Es gibt keine Grenzwerte für deren Abbauprodukte, für Arzneimittelrückstände und zahlreiche Chemikalien, für die bei Trinkwasser auch keine Untersuchungspflicht besteht.
Häufig wird für Trinkwasser auch der Begriff Leitungswasser verwendet. Aber nicht immer ist Leitungswasser auch zum Trinken geeignet.